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Compliance-Richtline

Gesetzeskonformes Handeln

Eine elementare Grundregel bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist die Berücksichtigung und Einhaltung der zutreffenden Gesetze, Verordnungen und fachlichen Regelwerke. Das gleiche gilt für interne Anweisungen und Richtlinien.

Das Unternehmen DEEP.KBB GmbH verpflichtet sich, die Arbeitnehmerrechte sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben konsequent und ohne Ausnahme einzuhalten. Die Sicherheit und Gesundheit aller beteiligten Personen hat oberste Priorität und geht vor Wirtschaftlichkeit. Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Ökonomie stehen dazu nicht im Widerspruch.

Soziale Umgangsformen

Alle Mitarbeiter sind angehalten, im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Handelns ihr Urteilsvermögen ehrlich und aufrichtig einzusetzen. Die Stellung im Unternehmen darf nicht zum persönlichen Nutzen missbraucht werden. Insbesondere muss sich jede Führungskraft ihrer Vorbildfunktion im Unternehmen bewusst sein und dementsprechend handeln.

Das Unternehmen DEEP.KBB GmbH fordert und fördert im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten die Fähigkeiten jedes einzelnen Mitarbeiters. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es, durch die Pflege eines verantwortungsvollen Umgangs aller Mitarbeiter ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Arbeitsklima sicherzustellen. Dabei wird besonderer Wert gelegt auf:

  • gegenseitigen Respekt und Ehrlichkeit
  • Offenheit und Vertraulichkeit
  • Eigeninitiative und Eigenverantwortung
  • Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte

Soziales Engagement aller Mitarbeiter wird grundsätzlich unterstützt. Als Nachwuchsarbeit unterstützt das Unternehmen Schüler sowie Studenten verschiedener technisch-wissenschaftlicher Fachbereiche durch Praktika, Vergabe von Abschluss- und Studienarbeiten, Exkursionen und wissenschaftliche Vorträge. Darüber hinaus werden Ausbildungen und Praktika im kaufmännischen Bereich angeboten.

Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, dass keine Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, Rasse, Behinderung, sexueller Orientierung sowie Nationalität und Religion stattfindet. Belästigungen jeglicher Art, Mobbing, Gewalt und anderes soziales Fehlverhalten werden nicht geduldet.

Umgang mit Unternehmensexternen

Die unternehmerischen und gesellschaftlichen Ansprüche prägen den Umgang mit allen Interessensparteien. Die Erfüllung der Anforderungen von Kunden, Partnern, Verbänden, Arbeitskreisen, Behörden und der Gesellschaft tragen wesentlich zum Gesamterfolg des Unternehmens bei.

Das Unternehmen fördert den Erfolg seiner Kunden mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und hoher Flexibilität. Dazu werden die Anforderungen der Kunden ermittelt und auf Basis von Fachwissen und Erfahrung individuelle Lösungen angeboten.

Bei Gutachtertätigkeiten oder anderen Stellungnahmen achten alle Mitarbeiter des Unternehmens in besonderem Maße auf Unabhängigkeit und Objektivität. Die erstellten Gutachten basieren ausschließlich auf fachlichen Analysen, entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik. Jegliche Beeinflussungsversuche werden zurückgewiesen.

Das Unternehmen strebt eine langfristige strategische Zusammenarbeit mit seinen Kunden auf Basis gemeinsamer ethischer Grundsätze an.

Die aktive Teilnahme an Tagungen sowie die Mitarbeit in Verbänden, Ausschüssen und Arbeitskreisen sichern die Präsenz und fachliche Anerkennung auf dem Markt. Zudem wird das eigene Know-how durch den stetigen Austausch mit der Fachwelt gefestigt und erweitert.

Bei Kontakt mit Wettbewerbern wird streng darauf geachtet, dass kein Austausch solcher Informationen stattfindet, die unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein könnten (Preise, Konditionen etc.) oder gar den Verdacht einer verbotenen Absprache begründen könnten. Verbotene Absprachen werden ohne jede Einschränkung abgelehnt. Sie behindern den Wettbewerb, beschädigen das Unternehmensimage und führen zu hohen Strafen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen können.

Der Umgang mit Behörden geschieht in einer offenen, konstruktiven und zielorientierten Zusammenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Kundenvorgaben und des geltenden Rechts.

Das Unternehmen legt Wert auf ein hohes Maß an Transparenz und Offenheit zwischen den Mitarbeitern und den Kunden und Partnern. Durchdachte und konstruktive Kritik zur Verbesserung aller arbeitsbezogenen Abläufe wird begrüßt.

Korruptionsverbot, Umgang mit Zuwendungen aller Art

Korruption ist unethisch, gesetzeswidrig, mit hohem Risiko für die Mitarbeiter und die Unternehmen verbunden und deshalb in jedem Fall zu unterlassen.

Das Unternehmen bietet seinen Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile an und nimmt solche auch nicht in Anspruch. Bei der Annahme und Vergabe von Zuwendungen sind die Mitarbeiter zurückhaltend. Keinesfalls dürfen Zuwendungen so gestaltet sein, dass ihre Annahme vom Empfänger verheimlicht werden muss oder ihn in eine mehr als nur unerhebliche moralische Verpflichtung bringt. Der Umgang mit Zuwendungen ist über die entsprechende Arbeitsanweisung (AA VER 1) geregelt. Zweifelsfälle sind mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Äußerst restriktiv ist in diesem Zusammenhang der Umgang mit Amtsträgern; hier sind die gesetzlichen Vorschriften weltweit sehr streng.

Provisionen und Vergütungen, die Vermittler oder Berater erhalten sollen, dürfen nur für zulässige und tatsächlich erbrachte Leistungen auf Grundlage von bestehenden schriftlichen Verträgen bezahlt werden und müssen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Leistungen stehen.

Die Mitarbeiter des Unternehmens respektieren die Verhaltensrichtlinien anderer Geschäftspartner und werden diese nicht umgehen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Interessenkonflikte können entstehen durch Vermischung von privaten und unternehmerischen Interessen zwischen Mitarbeitern von DEEP.KBB GmbH und ihren Kunden, Lieferanten, Beratern und sonstigen Geschäftspartnern.

Interessenkonflikte können das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter negativ beeinflussen. Sie wirken sich kontraproduktiv auf Werte und Zielvorstellungen im Unternehmen aus und schädigen den guten Ruf. Deshalb sind alle entsprechenden Konfliktsituationen grundsätzlich zu vermeiden.

Verwandtschaftliche und der Verwandtschaft ähnliche Beziehungen (z. B. Lebenspartnerschaften) sowie gesellschaftliche Beziehungen zu Geschäftspartnern (z. B. Mitgesellschafterverhältnisse) dürfen zu keiner Vorteilsnahme führen. Damit keine Missverständnisse entstehen, sind solche Beziehungen der Geschäftsführung unbedingt anzuzeigen.

Da auch durch die Ausübung von Nebentätigkeiten der Mitarbeiter Interessenkonflikte entstehen können, sind alle Nebentätigkeiten vorab genehmigen zu lassen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Über alle internen Angelegenheiten und auch bezüglich aller Informationen von und über Kunden/Geschäftspartner/Projekte ist Verschwiegenheit zu wahren. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem alle entsprechend gekennzeichneten Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, nicht veröffentlichte Zahlen und Berichte sowie grundsätzlich alle personenbezogenen Daten.

Die Mitarbeiter verpflichten sich, vertrauliche Informationen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu schützen, soweit es ihnen in ihrer Funktion innerhalb des Unternehmens möglich ist. Weiterhin ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als geistiges Eigentum des Unternehmens zu wahren.

Umweltschutz

Der Umweltschutz ist untrennbar mit dem Handeln des Unternehmens verbunden. Bergbau betreiben bedeutet oft einen starken Eingriff in Natur und Landschaft. Rücksichtsvolles und schonendes Vorgehen ist daher unerlässlich.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, geltende Umweltschutzvorschriften sowie bestehende Umweltleitlinien zu beachten und die Umwelt durch seine Entscheidungen und Handlungen aktiv zu schützen. Belastungen der Umwelt sind so weit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren. Mit Ressourcen ist sparsam umzugehen.

Sponsoring/Spenden

Bei Vergabe von Spenden- und Sponsorengeldern ist darauf zu achten, dass die Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung und die intern hierfür geltenden Bestimmungen eingehalten werden (AA VER 1).

Mit Sponsoring-Maßnahmen und Spenden dürfen die Regeln zum Umgang mit Zuwendungen nicht umgangen werden.

Zusagen für Spenden und Sponsoring an soziale oder karitative Einrichtungen werden im Rahmen des Budgets in Abstimmung mit der Geschäftsführung durch die Verwaltung durchgeführt.